Tabakprodukterichtlinie wird zum 01.08.2015 umgesetzt

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Die Tabakprodukterichtlinie ist da – Umsetzung ab 01.08.2015

Wie uns heute bekannte wurde, ist die Umsetzung der Tabakprodukterichtlinie abgeschlossen. Die Regierung ließ heute auf allen öffentlichen Kanälen verlauten, dass man nun endlich zu einer finalen Entscheidung gelangt ist, mit der alle Menschen und sogar die Dampfer leben könnten. Wir waren natürlich gleich bei der Pressekonferenz vor Ort und haben uns die wichtigsten Punkte für Euch notiert. Ab dem 01.08.2015 gilt der Paragraph §§0815. Haltet Euch fest, es wird gruselig.

tpd-2016Punkt 1 – E-Zigaretten und Verdampfer

E-Zigaretten dürfen ab dem 01.08.2015 nur noch unter strengen Vorgaben produziert werden. Damit will man die Sicherheit für den Kunden gewährleisten. Folgende Regelungen gelten vom Tag der Umsetzung an:

  • Neue Geräte müssen 5 Jahre vor Markteinführung zur Überprüfung durch eine staatliche Inquisition.. (Verzeihung)… Institution eingereicht werden. Innerhalb dieser Bearbeitungzeit will man die E-Zigaretten und Verdampfer ausgiebig prüfen. Wenn weißer Rauch aus dem Schornstein der Einrichtung aufsteigt, bedeutet dies ein grünes Licht für den Verkauf.
  • Die Tanks der E-Zigaretten dürfen eine Füllmenge von 0,5 ml nicht überschreiten.
  • Der Verdampfer muss aus bruchfestem Panzerglas bestehen.
  • Die E-Zigaretten dürfen nicht nachfüllbar sein. Nach dem Gebrauch werden die Geräte samt Akku entsorgt.




Punkt 2 – Liquids, Nikotin und Aromen

Liquids müssen vor dem Verkauf durch einen Gutachter auf Inhaltsstoffe und Nikotingehalt überprüft werden. Folgende Regelungen gelten ab dem 01.08.2015:

  • Liquids dürfen nur noch in der Geschmacksrichtung Tabak und Bier verkauft werden. Damit treffe man den Geschmack der meisten Bürger Deutschlands. Andere Aromen sind nicht zulässig.
  • Der Nikotingehalt darf maximal 0 mg je ml Liquid betragen. Wer Nikotin konsumieren will, hat schließlich immer noch die Tabakzigarette zur Wahl.
  • Liquids dürfen nur noch in 10 ml Fläschchen verkauft werden.

Auf unsere Frage, warum man den Verkauf des Liquids reguliert hat, obwohl die E-Zigaretten nicht mehr nachfüllbar sein dürfen, bekamen wir folgende Antwort: „Weil das so ist. Es muss schließlich alles seine Ordnung haben!“

Punkt 3 – Die Werbung und der Verkauf

Auch in Bezug auf die Werbung gibt es mit der TPD 2016 einige neue Regelungen. Ab dem 01.08.2015 darf keine Werbung mehr für das Dampfen gemacht werden. Der Verkauf wird ab diesem Tag auch sehr streng überwacht. Die genauen Regelungen sehen so aus:

  • Der Verkauf und Kauf von E-Zigarette ist nur noch zwischen 14:00 und 16:00 Uhr erlaubt. Hierfür müssen die Kunden einen Termin vereinbaren und die Termin-Bestätigung, sowie eine Kopie des Personalausweises und ein einwandfreies Führungszeugnis mitbringen.
  • Die Dampfershops dürfen nur noch von 10.00 bis 14.00 Uhr und von 16.00 bis 18 Uhr geöffnet haben
  • Werbung für die E-Zigaretten ist ab sofort verboten. Die Plakatwände werden dringend für Zigarettenwerbung benötigt.
  • Wer die E-Zigarette mit Gesundheitsthemen in Verbindung bringt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Berichte in Dampfer-Foren, die davon erzählen, dass man nach dem Umstieg vom Rauchen zum Dampfen wieder besser durchatmen konnte, werden zukünftig unterbunden.

Punkt 4 – Das Dampfen in der Öffentlichkeit

Das Dampfen wird nach der Umsetzung der TPD 2016 auch nicht mehr in der Öffentlichkeit geduldet. Wer sich mit seiner E-Zigarette zeigen will, braucht hierfür eine Genehmigung. Außerdem werden spezielle Dampferclubs eingerichtet. Die genauen Abläufe hier in Kurzform:

  • Dampfer müssen sich mit einer Binde am Arm kennzeichnen, sodass die Exekutive direkt erkennen kann, ob eine Gefahr von jemandem ausgeht. Öffentliches Dampfen nur noch mit Genehmigung.
  • In den Großstädten werden Dampferclubs eingerichtet, wo man sich versammeln und gemeinsam Dampfen kann. Die Clubs werden sehr wahrscheinlich außerhalb der Ballungszentren liegen, da eine große Explosionsgefahr besteht.

Im Gesetzestext lautet dies dann wie folgt:

„Wer eine E-Zigarette, eine elektrische Zigarette oder eine dampfende, der E-Zigarette gleichende Konstruktion zur Inhalation von aromatisiertem Dampf, oder eine dampfende Elektronikeinheit mit einer vaporisierenden Docht Heizwendel Kombination in öffentlichen Bereichen nutzt, oder einen Dampfer, der die E-Zigarette,  eine elektrische Zigarette oder eine dampfende, der E-Zigarette gleichende Konstruktion zur Inhalation von aromatisiertem Dampf, oder eine dampfende Elektronikeinheit mit einer vaporisierenden Docht Heizwendel Kombination in öffentlichen Bereichen bei der Verwendung unterstützt und keine Genehmigung zur Verwendung für  eine E-Zigarette, eine elektrische Zigarette oder eine dampfende, der E-Zigarette gleichende Konstruktion zur Inhalation von aromatisiertem Dampf, oder eine dampfende Elektronikeinheit mit einer vaporisierenden Docht Heizwendel Kombination besitzt, muss mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro und 25 Sozialstunden in einer Hilfseinrichtung für Lungenkrebspatienten rechnen.“

So liebe Dampfer Gemeinde. Das ist harter Tobak, oder? Wir wünschen Euch einen dampfenden Nachmittag und viel Spaß mit der E-Zigarette.

Dies ist ein redaktioneller Artikel zur Information unserer Leser und keine Werbung für ein Produkt, auch wenn wir dieses namentlich benennen. Es geht lediglich um die Darstellung unserer persönlichen Meinung.

15 Kommentare

  1. Mit sowas macht man keine Scherze ! Wir leben in einem Rechtsstaat !!!! Wenn es dann doch so wäre „Das verstößt gegen das Grundgesetz.“

    • ezigarettetipps on

      Klar macht man über sowas Scherze. Die Regulierungswut ist doch insgesamt ein riesengroßer Scherz!

  2. Und noch ein grund mehr auszuwandern. Den Deutschen Politikern und der EU haben sie doch echt in´s Hirn gefurzt. Da kommt mal was gutes, was die läute vom rauchen wegbringt und nur weil sie nicht genug geld vom Kuchen abbekommen wird es gleich platt gemacht. SCHEI…. Vollidioten und geldgeile spacken. Sry für die wortwahl, aber anders kann man so eine hirnverbrannte dummheit nicht komentieren.

  3. der Artikel könnte im Postillion veröffentlicht werden. Bis Artikel eins hatte ich noch geschwitzt, ab Artikel 2 fand ich es dann ziemlich lustig… Wollen wir mal hoffen, dass die Bundesregierung doch minimal mehr Hirn beweist…

  4. Andreas Meyer on

    Passt doch mal wieder was die Politik sich da denkt.Denn so wie es aussieht wollen die in Deutschland den verkauf von MARIJOHANA erlauben.Also geht man doch direkt hin und erschafft einen neuen Schwarzmarkt.Die können ja schlecht die ganzen dummen Dealer Arbeitslos machen…nur Umschulen…damit kennt sich unsere Politik gut aus..P.S. ich habe mir gestern für 200 Euro vorrat geholt.Das schaffe ich im leben nicht in einem Monat weg zu dampfen…also…werde ich in einem Monat für kurze Zeit Kriminell…Danke ihr lieben Politiker!!!

  5. Wichtigtuerei eines Profilneurotikers. Was soll dieses hirnlose Geschreibsel? Ich glaube langsam, dass dieses Gedampfe wirklich zu totaler Verblödung führt!

    • ezigarettetipps on

      Das hat nichts mit Wichtigtuerei zu tun, sondern einfach nur mit Satire. Ein Fingerzeig auf die aktuellen Gegebenheiten und Befürchtungen von Millionen Menschen. Und lieber total verblödet sterben, als total verblödet viel zu früh an Lungenkrebs usw. sterben!

  6. Rafael Blind on

    Sag mal macht doch keinen son Schmarn und setzt hier ohne Hinweis auf „Satire“ solche Falschaussagen in die Welt – das kopiert doch jeder wild umeinander und 80% glauben dann es käme wirklich so – wollt ihr die online Käufe hochpushen oder was soll das?

    • ezigarettetipps on

      Eigentlich sollte jeder schon beim Begriff „§§0815“ merken, dass es sich hier einfach nur um einen Spaß handelt. Dass der Artikel in der Kategorie „Satire“ eingruppiert ist, könnte eventuell ein weiterer Hinweis sein. Es ist schade, dass man mit einer Satire zu einem aktuellen Thema nicht mehr einfach nur ein Lachen auf die Gesichter zaubern kann, sondern so viel Negatives hier und auch auf Facebook lesen muss. Verstehen die Dampfer denn alle keinen Spaß? Und welche Verkäufe wollen wir hochtreiben? Wir sehen hier auf unserer Seite keinen Bereich, wo man etwas kaufen kann. Vape on!

  7. Nein stellt so was bitte nicht oline , wenn die falschen das lesen erscheint evt. morgen in der presse hattenn wir doch schon . Vor allem werden die die keine ahnung haben und sich für ndas Dampfen wieder einmal verunsichert und hin und wieder sehe ich im Fernsehen immer noch falsche Pressebreichte von vor 3 Jahren …..

    aber sonst lieber aufpassen die EU übernimmt sonst irgendwelche deiner Vorschläger ;-))

  8. Also ich find’s auch prima! Besonders der letzte Absatz mit dem Gesetzestext hat mich zum Lachen gebracht – so viele Worte in nur einem Satz! 😀
    Auch, wenn es der Eine oder Andere nicht sehr lustig findet: genauso verschachtelt, verschroben und unverständlich sind Gesetzte geschrieben. Wenn man am Ende angekommen ist, weiß man nicht mehr, was man am Anfang gelesen hat.
    Grüße von Andrea

  9. Hehe.. Mir fehlt noch eine Passage mit Im- und Export Regelungen und Nachbauten.. So in Richtung „Wer E-Zigaretten nachbaut oder sich nachgebaute E-Zigaretten beschafft wird mit Nikotin Zigaretten oder einem Vortrag der WHPO (Titel: Tabak und seine Bedeutung im Kampf gegen die Überbevölkerung“), des Sparministeriums (Titel: „Dienstwagen – Wie Tabak die Alufelgen bezahlt“) oder alternativ der Frustliga (Titel: „Tabak und seine Bedeutung für unsere Arbeitsplätze“) bestraft.“.

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